27. Juni 1625. An diesem Tag hat Herr Hans, Kaplan von Eriskirch, in der Pfarrkirche zu Argen zelebriert und die Weibsperson war auch dabei. Nach der Messe wandte Sie sich an den anwesenden Amtmann mit der Bitte, er möge zum Geistlichen in die Sakristei gehen und ihm sagen, das sie beichten wolle. Der Amtmann that es; aber der Kaplan bemerkte, es nütze nichts, sie bessere sich doch nicht. Endlich sagte Sie zum Amtmann: Sie sei von ihrer Mutter schlecht erzogen und verflucht worden; sie habe sich der Unzucht und dem Luzifer ergeben mit Leib und Seele. Von diesem habe sie Geld und Essen empfangen. In ihrem zwanzigstem Lebensjahr habe sie ihr eigenes Kind, das sie von einem Ehemann gehabt, umgebracht und in Sebastian Sauter´s Haus neben dem heimlichen Gemach vergraben. Man sprach ihr zu, ruhig zu sein und jemand gab ihr zehn Kreuzer, sich Brot zu kaufen und Suppe zu essen.
Am 20. Juni liess der Amtmann sie ergreifen, am 8. Und 11.Juli wurde sie verhört. Da die Beklagte ihre frühere Aussage zurücknahm, wurden Belastungszeugen gegen sie aufgestellt. ´Sie beargwohnten, sie hätte ihnen Kälber und Pferde umgebarcht.´ Der Kaplan von Eriskirch gibt an sie habe in seiner Küche auf dem Herd ein Büchslein verbrannt und danach habe man kein Feuer mehr anmachen können. Stephan Brugger´s Weib sagt, sie habe ihr sechsjähriges Töchterlein krank gemacht.
Statt strenge Beweise zu fordern, und trotz des Widerrufs am 8.Juli, wird die Delinquentin als schuldig angesehen. Denn der öffentliche Ankläger oder Stattsanwalt, der gräfliche Landwaibel klagte gegen Sie: dass es notorisch und von ihr selbst auf peinlich und göttlich gestellte Fragen eingestanden worden, sie habe vor 24 Jahren sich dem Teufel übergeben, habe alle anderen Schandthaten eingestanden, auch die Anklage vom 11.Juli habe sie anerkannt. Er beantragte somit, dass gegen sie nach kaiserlichen Rechten und peinlichem Halsgericht vorgegangen werde.
Einige Wochen hatte die Angeklagte Zeit, im Gefängnis über ihr Schicksal nachzudenken, bis sie am 19.September wieder vor Gericht gestellt wurde. Nach einigen Tagen am 22.September hielt der Landschreiber und Amtmann, auf´s Neue ein Verhör mit Ihr, ob sie die Aussagen noch bekenne. Hätte sie nicht bekannt, so würde sie durch die Folter zum Geständnis gebracht worden sein. Daher gab sie ohne Tortur alles zu, nur das sie kein Kind umgebracht habe, sie habe bloss durch Arznei dreimal einen starken Fluss gehabt, was das Gericht als Abortus auslegte.